Förderungen für Gastronomen 2024 - Energieeffizienz & mehr

Für Gastronomen gibt es zahlreiche Förderprogramme, die Investitionen in moderne Technik, Energieeffizienz und Digitalisierung bezuschussen. Wir zeigen Ihnen, welche Förderungen es gibt und wie Sie diese beantragen können.

Förderungen für Gastronomen 2024 - Energieeffizienz & mehr in einer professionellen Gastronomieküche (KI-generiertes Symbolbild)
Bild: KI-generiert

Überblick: Förderungen für die Gastronomie

Gastronomen können von verschiedenen Fördertöpfen profitieren. Die wichtigsten Bereiche sind:

  • Energieeffizienz: Zuschüsse für energiesparende Geräte und Sanierung
  • Digitalisierung: Förderung von Kassensystemen, Online-Präsenz, Software
  • Existenzgründung: Startkapital und zinsgünstige Kredite für Gründer
  • Barrierefreiheit: Umbaumaßnahmen für Zugänglichkeit
  • Regionale Förderung: Landesspezifische Programme

Bundesförderung für Energieeffizienz (BEG)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert energetische Sanierung und effiziente Anlagentechnik. Für Gastronomen besonders relevant:

Was wird gefördert?

  • Effiziente Heizungsanlagen (Wärmepumpen)
  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • LED-Beleuchtungssysteme
  • Gebäudedämmung und Fenster
  • Energieberatung und Konzepte

Förderhöhe

Maßnahme Zuschuss Max. Betrag
Wärmepumpe 25-40% Keine Obergrenze
Lüftungsanlage 15% 60.000€ pro Einheit
Gebäudehülle (Dämmung) 15% 60.000€ pro Einheit
Energieberatung 80% 1.300€

Antragstellung

Anträge werden über die KfW oder das BAFA gestellt – immer VOR Beginn der Maßnahme! Ein Energieberater muss die Maßnahme bestätigen.

Digitalisierungsförderung

Viele Bundesländer und der Bund fördern die Digitalisierung kleiner Unternehmen, darunter auch Gastronomiebetriebe.

Förderfähige Investitionen

  • Moderne Kassensysteme (POS)
  • Warenwirtschaftssysteme
  • Online-Bestellsysteme und Reservierungssoftware
  • Website-Erstellung und Online-Marketing
  • IT-Sicherheit und Datenschutz
  • Digitale Buchhaltung und Personalplanung

Programme nach Bundesland (Beispiele)

Bundesland Programm Förderung
Bayern Digitalbonus Bis 50%, max. 10.000€
NRW Mittelstand Innovativ Bis 30%, max. 15.000€
Baden-Württemberg Digitalisierungsprämie Bis 50%, max. 10.000€
Niedersachsen Digitalbonus.Niedersachsen Bis 50%, max. 10.000€
Bund Go-digital Bis 50%, max. 16.500€

Existenzgründungsförderung

Für Gründer in der Gastronomie gibt es besondere Fördermöglichkeiten:

KfW-Startgeld

  • Kreditsumme bis 125.000€
  • Zinsgünstig und mit Tilgungsfreier Anlaufzeit
  • 80% Haftungsfreistellung (Bank trägt weniger Risiko)
  • Für Gründer und junge Unternehmen (bis 5 Jahre)

ERP-Kapital für Gründung

  • Nachrangdarlehen (wirkt wie Eigenkapital)
  • Bis 500.000€
  • 7 Jahre tilgungsfrei
  • Verbessert Bonität für weitere Finanzierungen

Gründungszuschuss (Arbeitsagentur)

Für Gründer aus der Arbeitslosigkeit:

  • 6 Monate: ALG I + 300€ monatlich
  • Weitere 9 Monate: 300€ monatlich (optional)
  • Voraussetzung: Tragfähiges Geschäftskonzept

Förderung für Geräte-Investitionen

Investitionsabzugsbetrag (IAB)

Keine direkte Förderung, aber steuerlicher Vorteil:

  • Bis zu 50% der geplanten Anschaffungskosten vorab abziehen
  • Senkt die Steuerlast im Jahr VOR der Investition
  • Gerät muss innerhalb von 3 Jahren gekauft werden
  • Max. 200.000€ insgesamt

Sonderabschreibung nach §7g EStG

  • 20% Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung möglich
  • Zusätzlich zur normalen Abschreibung
  • Beschleunigt die steuerliche Entlastung

Beispiel: Kombidämpfer für 15.000€

  • IAB im Vorjahr: 7.500€ (50%) Gewinnminderung
  • Sonderabschreibung: 3.000€ (20%)
  • Normale AfA (Jahr 1): ~1.500€
  • Gesamt im Jahr 1: 12.000€ steuerlich geltend

Regionale Förderungen

Viele Städte und Regionen haben eigene Fördertöpfe für Gastronomie, insbesondere:

  • Innenstadtförderung: Zuschüsse für Betriebe in Fußgängerzonen
  • Denkmalschutz: Förderung bei Umbau historischer Gebäude
  • Tourismus-Regionen: Qualitätsoffensiven für Hotel und Gastro
  • Strukturschwache Gebiete: Erhöhte Fördersätze in ländlichen Regionen

Tipp: Fragen Sie bei Ihrer IHK, Wirtschaftsförderung oder dem lokalen DEHOGA nach regionalen Programmen.

So beantragen Sie Fördermittel

1

Bedarf ermitteln

Was möchten Sie anschaffen oder umbauen? Kosten schätzen und dokumentieren.

2

Programme recherchieren

Förderdatenbanken nutzen: foerderdatenbank.de, KfW, BAFA, Landesbank

3

Beratung holen

IHK, Steuerberater oder Fördermittelberater einschalten. Oft kostenlos!

4

Antrag stellen

IMMER vor Beginn der Maßnahme! Erst nach Bewilligung beauftragen/kaufen.

5

Maßnahme umsetzen

Nach Bewilligung: Kaufen, dokumentieren, Rechnungen aufbewahren.

6

Verwendungsnachweis

Nach Abschluss: Belege einreichen, Förderung erhalten.

Häufiger Fehler: Zu spät beantragt!

Die meisten Förderprogramme verlangen, dass der Antrag VOR dem Kauf oder Auftrag gestellt wird. Wer erst kauft und dann beantragt, geht leer aus!

Nützliche Links und Anlaufstellen

  • KfW Bank: kfw.de – Gründerkredite, Energieeffizienz
  • BAFA: bafa.de – Energieberatung, BEG-Förderung
  • Förderdatenbank: foerderdatenbank.de – Alle Programme durchsuchbar
  • IHK: Regionale Ansprechpartner für Beratung
  • DEHOGA: Branchenverband mit Fördertipps für Gastro

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Zuletzt aktualisiert am 6. August 2026.

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