PPWR: Was die neue EU-Verpackungsverordnung für Gastronomen bedeutet
Seit dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung PPWR — und anders als beim Verpackungsgesetz gibt es diesmal keine nationale Umsetzungsfrist, auf die man sich noch berufen könnte: Eine EU-Verordnung wirkt unmittelbar in jedem Betrieb. Was jetzt schon greift, ist überschaubar. Was 2027, 2028 und 2030 kommt, verändert Take-away, Lieferdienst und Frühstücksbuffet dagegen spürbar. Dieser Überblick sortiert die Fristen, trennt Tatsachen von Schlagzeilen und sagt Ihnen, was in Ihrer Küche vorbereitet gehört — und was nicht.

Was die PPWR ist — und warum sie anders wirkt als das Verpackungsgesetz
PPWR steht für Packaging and Packaging Waste Regulation, offiziell Verordnung (EU) 2025/40. Sie ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt seit dem 12. August 2026. Sie löst die alte EU-Verpackungsrichtlinie von 1994 ab.
Der entscheidende Unterschied steckt im Wort: Die Vorgängerin war eine Richtlinie — sie musste erst in nationales Recht gegossen werden, in Deutschland ins Verpackungsgesetz (VerpackG). Die PPWR ist eine Verordnung und gilt in allen Mitgliedstaaten direkt, ohne Zwischenschritt und in jedem Land im gleichen Wortlaut.
Deutschland hat das VerpackG deshalb ersetzt: Das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) wurde am 17. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und gilt seit dem 12. August 2026. Es regelt nur noch, was die EU den Mitgliedstaaten überlässt — Zuständigkeiten, Registerpflichten und Sanktionen. Die vertrauten Strukturen bleiben: Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) und das Register LUCID bestehen weiter, ebenso die Beteiligung an einem dualen System. Neu sind die Bußgelder: Verstöße können mit bis zu 200.000 Euro geahndet werden.
Für wen gilt das? Für jeden, der Verpackungen in Verkehr bringt oder befüllt — vom Hersteller über den Händler bis zum Gastronomen, der Speisen zum Mitnehmen einpackt. Ein Restaurant ohne Außer-Haus-Geschäft ist von den Mehrwegpflichten nicht betroffen, von den Stoffanforderungen an das eingekaufte Verpackungsmaterial aber sehr wohl.
Der Fahrplan auf einen Blick
Die PPWR ist keine Regel, sondern ein Stufenplan bis 2040. Diese Termine betreffen die Gastronomie:
| Datum | Was gilt | Wen trifft es |
|---|---|---|
| 12.08.2026 | PPWR gilt; VerpackDG löst das VerpackG ab. PFAS- und Schwermetall-Grenzwerte für Verpackungen. Kaffeekapseln, Pads und Teebeutel gelten EU-weit als Verpackung. | alle |
| 12.02.2027 | Take-away-Betriebe müssen Gästen erlauben, mitgebrachte Behälter befüllen zu lassen — ohne Aufpreis. | Take-away, Lieferdienst, Café |
| 12.02.2028 | Zusätzlich muss eine Mehrwegalternative angeboten werden, und sie darf nicht teurer sein als die Einwegvariante. Teebeutel und Kaffeekapseln mit Kunststoffanteil müssen industriell kompostierbar sein. | Take-away, Lieferdienst, Café |
| 12.08.2028 | Kennzeichnungspflicht: harmonisierte Piktogramme zu Material und Entsorgung auf der Verpackung. | Hersteller, Inverkehrbringer |
| 01.01.2030 | Verbot bestimmter Einwegformate (Anhang V). Mindestanteile Rezyklat in Kunststoffverpackungen. Leerraum in Versandverpackungen höchstens 50 %. | alle |
Merksatz: 2026 ändert sich vor allem, was im Material stecken darf. 2027 und 2028 ändert sich, wie Sie ausgeben. 2030 ändert sich, was es überhaupt noch gibt.
Was seit dem 12. August 2026 tatsächlich gilt
PFAS-Grenzwerte für alles mit Lebensmittelkontakt. Erstmals gibt es EU-weit verbindliche Obergrenzen für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen in Verpackungen, die Lebensmittel berühren. Artikel 5 Absatz 5 nennt 25 ppb je Einzelsubstanz, 250 ppb für die Summe der PFAS und 50 mg/kg Gesamtfluor. Es spielt keine Rolle, ob die Stoffe absichtlich zugesetzt wurden oder als Verunreinigung enthalten sind.
Praktisch betrifft das genau die Artikel, die im Take-away am häufigsten liegen: fettdichte Papiere, beschichtete Pommes-Schalen, Burgerpapier, Backpapier, Pizzakartons mit Fettbarriere. PFAS sind dort seit Jahrzehnten das Mittel der Wahl gegen Durchfetten. Die Nachweispflicht liegt beim Inverkehrbringer, also beim Hersteller oder Importeur — nicht beim Gastronomen. Ihre Aufgabe ist eine andere: sich die Konformität vom Lieferanten bestätigen zu lassen.
Kaffeekapseln, Pads und Teebeutel sind jetzt Verpackung. Vorher war europaweit uneinheitlich geregelt, ob diese Hüllen zum Produkt oder zur Verpackung gehören. Seit dem 12. August 2026 gelten sie eindeutig als Verpackung — mit allen Melde- und Lizenzierungsfolgen für die, die sie in Verkehr bringen. Für den Betrieb, der sie nur verbraucht, ändert sich nichts an der Nutzung. Wichtig gegen die Schlagzeilen: Es gibt kein Verbot von Kapseln, Pads oder Teebeuteln zum 12. August 2026, und es wurde auch kein Pfand darauf eingeführt.
Registrierung und Nachweis. Wer Verpackungen in Verkehr bringt, bleibt im LUCID-Register meldepflichtig und muss die Mengen jährlich melden. Neu ist der schärfere Blick auf die Rollen: Wer im Rechtssinn „Erzeuger" ist, hängt daran, wer die Verpackung erstmals auf dem Markt bereitstellt — bei Eigenmarken und Importen aus Drittländern kann das schneller der Betrieb selbst sein, als man denkt.
2027 und 2028: Mehrweg wird zur Pflicht — mit einer Preisregel
Das ist der Teil, der den Alltag im Betrieb umbaut.
Ab 12. Februar 2027 müssen Betriebe, die heiße oder kalte Getränke oder fertig zubereitete Speisen zum Mitnehmen abgeben, ein System vorsehen, mit dem Gäste ihr eigenes Gefäß befüllen lassen können. Dafür darf kein Aufpreis verlangt werden.
Ab 12. Februar 2028 kommt die zweite Stufe: Zusätzlich muss eine Mehrwegalternative angeboten werden — und diese darf nicht teurer sein als die Einwegvariante. Damit fällt der Hebel weg, mit dem sich Mehrweg bisher unattraktiv bepreisen ließ.
Wer in Deutschland arbeitet, kennt einen Teil davon bereits: Die Mehrwegangebotspflicht steht seit 2023 im deutschen Recht. Die PPWR zieht diese Linie europaweit nach und ergänzt sie um die Pflicht, mitgebrachte Gefäße zu befüllen. Für kleine Betriebe sind Ausnahmen vorgesehen; wie sie in Deutschland konkret zugeschnitten sind, klärt das VerpackDG beziehungsweise die zuständige Behörde — das ist der Punkt, an dem ein Blick in die eigene Betriebsgröße und ein Anruf bei der IHK sinnvoller ist als jede Faustregel.
Was das hygienisch heißt
Ein mitgebrachtes Gefäß ist ein Fremdkörper in Ihrer Küche. Bewährt hat sich das Vorgehen, das auch Gesundheitsämter empfehlen: Das Gefäß wird nicht in den Küchenbereich gereicht, sondern auf einem definierten Übergabepunkt abgestellt und dort befüllt; das Personal berührt nur den Rand von außen; sichtbar verschmutzte Gefäße dürfen abgelehnt werden. Halten Sie das schriftlich in Ihrem HACCP-Konzept fest, bevor die Pflicht greift — dann steht bei der nächsten Kontrolle eine Regelung im Ordner und keine Improvisation.
2030: Was aus dem Sortiment verschwindet
Hier kursieren die meisten Falschmeldungen. Die Formatverbote aus Anhang V gelten nicht seit August 2026, sondern erst ab dem 1. Januar 2030. Bis dahin bleibt Zeit — aber die Richtung steht fest, und wer 2028 ohnehin Geschirr beschafft, sollte sie kennen.
| Ab 01.01.2030 nicht mehr zulässig | Betrifft |
|---|---|
| Einweg-Kunststoffverpackungen für Speisen und Getränke, die im Lokal verzehrt werden — Tabletts, Teller, Becher, Schalen | Systemgastronomie, Imbiss, Selbstbedienung, Food-Court |
| Einweg-Kunststoff-Portionspackungen für Saucen, Gewürze, Zucker, Kaffeesahne in der Gastronomie | jeder Betrieb mit Portionsware auf dem Tisch oder am Buffet |
| Einweg-Kunststoffverpackungen für frisches Obst und Gemüse unter 1,5 kg | Hofladen, Marktstand, angeschlossener Verkauf |
| Miniaturverpackungen für Kosmetik im Beherbergungsgewerbe — Shampoo-Fläschchen, einzeln verpackte Seifenstücke | Hotellerie, Pension, Ferienwohnung |
| Sehr leichte Kunststofftragetaschen | Verkauf über die Theke |
Für Hotels heißt das konkret: Spender statt Fläschchen im Bad. Für die Gastronomie: Nachfüllbare Spender oder Mehrwegschälchen statt Ketchup-Tütchen und Zuckersticks aus Kunststoff. Und im Buffetbereich lohnt der frühe Blick auf Behälter, die dafür gemacht sind, oft gespült zu werden.
Ebenfalls ab 2030: gestaffelte Mindestanteile an Post-Consumer-Rezyklat in Kunststoffverpackungen — je nach Verpackungstyp zwischen 10 und 35 Prozent. Und für Versandverpackungen gilt dann eine Leerraumquote von höchstens 50 Prozent; Polstermaterial zählt dabei als Leerraum, nicht als Ware. Das trifft jeden, der selbst versendet — vom Hofladen bis zum Caterer mit Onlineshop.
Was das für die Küche bedeutet — die vier praktischen Folgen
1. Mehr Spülgut. Das ist die größte und am häufigsten unterschätzte Folge. Jeder Mehrwegbecher, jede Mehrwegschale und jedes Portionsschälchen, das an die Stelle einer Einwegverpackung tritt, landet danach in der Spülküche. Wer heute an der Kapazitätsgrenze arbeitet, kommt mit Mehrweg an der Stoßzeit nicht durch. Der ehrlichste Test: Zählen Sie eine Woche lang, wie viele Einwegteile Sie ausgeben — genau diese Menge muss die Spülküche zusätzlich schaffen.
2. Mehr Umlauf, also mehr Bestand. Mehrweg braucht ein Vielfaches der ausgegebenen Menge, weil immer ein Teil beim Gast, ein Teil im Rücklauf und ein Teil in der Spülung ist. Als Anhaltspunkt aus der Praxis: das Zwei- bis Dreifache dessen, was Sie an einem Spitzentag ausgeben.
3. Mehr Lagerfläche und ein Rückgabeplatz. Saubere Behälter brauchen Regal, zurückgegebene brauchen einen abgegrenzten, gut abwaschbaren Platz vor der Spülküche. Das ist bei bestehenden Grundrissen der eigentliche Engpass — häufiger als die Maschine selbst.
4. Andere Abfalllogik. Wenn weniger Einweg anfällt, verschieben sich die Abfallströme. Weniger Restmüll, dafür mehr Speisereste und mehr Reinigungsaufwand. Getrennte Behälter am richtigen Ort sparen dabei mehr Zeit, als die Anschaffung kostet.
Fünf Schritte, die jetzt sinnvoll sind
1. Verpackungen inventarisieren. Listen Sie auf, was Sie einkaufen: Material, Lieferant, Einsatzzweck, Jahresmenge. Ohne diese Liste lässt sich keine der folgenden Fragen beantworten.
2. Konformität schriftlich einholen. Fragen Sie bei jedem Lieferanten von Verpackungen mit Lebensmittelkontakt nach der Bestätigung, dass die PFAS- und Schwermetallgrenzwerte der PPWR eingehalten werden. Eine E-Mail genügt — aber holen Sie sie, bevor eine Kontrolle danach fragt.
3. LUCID-Eintrag und Mengenmeldung prüfen. Stimmen Registrierung, Rolle und gemeldete Mengen noch? Das ist der Punkt, an dem Bußgelder tatsächlich fällig werden.
4. Die Spülkapazität ehrlich rechnen. Nicht anhand des Katalogwerts „Körbe pro Stunde", sondern anhand Ihrer Spitzenstunde. Reicht sie heute knapp, reicht sie mit Mehrweg nicht.
5. Den Übergabepunkt für mitgebrachte Gefäße festlegen — räumlich und im HACCP-Konzept. Das kostet nichts und erspart 2027 die Hektik.
Häufige Fragen zur PPWR
Muss ich als Restaurant ohne Take-away überhaupt etwas tun?
Die Mehrwegpflichten ab 2027 und 2028 gelten für die Abgabe zum Mitnehmen — ohne Außer-Haus-Geschäft greifen sie nicht. Die Stoffanforderungen an Verpackungen mit Lebensmittelkontakt betreffen Sie aber trotzdem, sobald Sie Backpapier, Frischhaltefolie oder beschichtete Papiere einkaufen. Und ab 2030 fallen Portionspackungen aus Kunststoff für Saucen und Zucker weg, die auch im Restaurantbetrieb auf dem Tisch stehen.
Sind Kaffeekapseln jetzt verboten?
Nein. Seit dem 12. August 2026 gelten Kapseln, Pads und Teebeutel EU-weit als Verpackung — das ist eine Einstufung, kein Verbot, und ein Pfand ist damit ebenfalls nicht verbunden. Ab dem 12. Februar 2028 müssen Teebeutel und Kapseln mit Kunststoffanteil allerdings industriell kompostierbar sein; die Umstellung liegt bei den Herstellern.
Was passiert, wenn ich nichts tue?
Nach dem VerpackDG sind Bußgelder bis 200.000 Euro möglich. Realistisch gefährlich wird es dort, wo die Pflichten dokumentiert nachprüfbar sind: fehlende oder falsche Registrierung im LUCID-Register, nicht gemeldete Mengen, fehlende Konformitätsnachweise für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt.
Ist die PPWR nicht einfach das alte Verpackungsgesetz mit neuem Namen?
Nein. Das Verpackungsgesetz regelte im Kern Registrierung, Lizenzierung und Rücknahme. Die PPWR greift eine Stufe früher an und macht die Verpackung selbst zum regulierten Produkt: Welche Stoffe drin sein dürfen, wie recyclingfähig sie sein muss, wie viel Rezyklat sie enthält, wie sie gekennzeichnet ist — und ob es das Format überhaupt noch geben darf.
Lohnt sich der Umstieg auf Mehrweg vor der Frist?
Rechnerisch oft ja, sobald das Volumen stimmt: Einwegverpackungen sind ein laufender Posten, Mehrweg ist eine einmalige Anschaffung plus Spülkosten. Der Kipppunkt hängt an Ihrer Ausgabemenge und daran, ob die Spülküche die Mehrarbeit ohne zusätzliche Maschine trägt. Wer 2027 ohnehin umstellen muss, kauft besser in Ruhe ein als unter Termindruck.
Passende Geräte bei Gastro-Nik
Die PPWR verlagert Arbeit aus der Verpackung in die Spülküche. Diese Geräte fangen das ab:
Spülkapazität für den Mehrwegumlauf:
- Gläserspülmaschine Ready 405 | KBS — für Becher und Gläser im Thekenbetrieb
- Geschirrspülmaschine Ready 505 AP | KBS — Untertischgerät mit Ablaufpumpe
- Haubenspülmaschine Ready 605 | KBS — wenn Mehrweg die Stoßzeit trägt
Nacharbeit sparen — die Teile kommen trocken und poliert aus dem Kreislauf:
- Gläserpoliermaschine SV1000 | Frucosol — 240–360 Gläser pro Stunde ohne Handtuch
- Besteckpoliermaschine SH3000 | Frucosol — 3.000–3.500 Besteckteile pro Stunde, mit UV-Entkeimung
- Gläserkorb 500×500 mm für 25 Gläser | Virtus
Mehrweg transportieren und zurückholen:
- Thermobox neutral, 6× GN 1/1 | Virtus — Speisen in Mehrwegbehältern statt in Einwegschalen
- Thermobox beheizt auf Rädern, 7× GN 2/1 | Virtus — für Catering und Lieferstrecke
- Abfalleimer Edelstahl mit Fußbedienung, 50 L | Virtus — für die getrennte Erfassung am Rückgabeplatz
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Wir rechnen Ihre Spülküche gegen den Mehrwegumlauf
Sagen Sie uns, wie viele Portionen Sie außer Haus geben und was heute in Ihrer Spülküche steht — wir sagen Ihnen, ob die Kapazität den Umstieg auf Mehrweg trägt, und schlagen sonst zwei bis drei Geräte vor, die passen. Auf Wunsch mit Anlieferung, Montage und Anschluss.
Stand: 13. August 2026. Dieser Überblick fasst den Rechtsstand nach Verordnung (EU) 2025/40 und dem Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz zusammen. Er ersetzt keine Rechtsberatung — für die verbindliche Einordnung Ihres Betriebs sind die zuständige Behörde, Ihre IHK oder ein Fachanwalt die richtige Adresse.
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Zuletzt aktualisiert am 13. August 2026.