BAFA-Förderung für Schockfroster: Zuschuss bis Ende 2026 sichern
Wer bis Ende 2026 einen Schockfroster anschafft, kann sich einen staatlichen Zuschuss sichern: Über die Kälte-Klima-Richtlinie fördert das BAFA gewerbliche Kälteanlagen mit natürlichen Kältemitteln. Die Richtlinie läuft am 31. Dezember 2026 aus — und der Antrag muss zwingend vor der Bestellung gestellt werden. Hier steht, welche Geräte infrage kommen, wie der Antrag abläuft und welche Modelle aus unserem Sortiment das entscheidende Kriterium erfüllen.
Was ist die BAFA Kälte-Klima-Richtlinie?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst neu errichtete Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten — also natürlichen — Kältemitteln arbeiten. Dazu zählen Propan (R290), CO₂ (R744) und Ammoniak (R717). Der Hintergrund: Solche Anlagen kommen ohne fluorierte Treibhausgase aus und sparen nach Messungen des Bundesumweltministeriums häufig 30 bis 40 Prozent Energie gegenüber Bestandsanlagen. Gefördert werden gewerbliche Betreiber — Gastronomie, Bäckereien, Fleischereien, Lebensmittelverarbeitung. Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt.
Die Höhe des Zuschusses hängt von Anlagentyp und Kälteleistung ab und wird im Zuwendungsbescheid festgelegt. Verbindlich sind allein die Angaben des BAFA — diese Seite ersetzt keine Förderberatung.
Welche Schockfroster sind förderfähig?
Nicht jeder Schockfroster kommt infrage. Entscheidend ist nicht der Hersteller, sondern die Technik des konkreten Modells:
- Natürliches Kältemittel: Das Gerät muss mit R290 (Propan), R744 (CO₂) oder einem anderen nicht-halogenierten Kältemittel arbeiten. Geräte mit fluorierten Kältemitteln wie R452A oder R455A gehen leer aus.
- Energieeffizienz nach Stand der Technik: Der Nachweis läuft über das Herstellerdatenblatt und das Funktionsschema, die beim BAFA-Antragsportal hochgeladen werden.
- Gewerbliche Nutzung: Antragsteller ist das Unternehmen, nicht die Privatperson.
Ob KBS, Bartscher, Saro oder ein anderer Hersteller: Sobald das Modell die technischen Kriterien erfüllt und der Hersteller die Unterlagen bereitstellt, kann der Antrag gestellt werden.
So läuft der Antrag ab
Die Reihenfolge ist der häufigste Stolperstein: Erst der Zuwendungsbescheid, dann die Bestellung. Wer den Kaufvertrag vor Erhalt des Bescheids unterschreibt, verliert den Anspruch — eine nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen.
| Schritt | Was passiert |
|---|---|
| 1. Gerät auswählen | Modell mit natürlichem Kältemittel (z. B. R290) aussuchen, Herstellerdatenblatt und Funktionsschema besorgen — wir helfen dabei. |
| 2. Antrag stellen | Online über das BAFA-Portal, mit den technischen Unterlagen. Möglich bis 31. Dezember 2026. |
| 3. Bescheid abwarten | Erst mit dem Zuwendungsbescheid darf bestellt werden. Vorher keinen Kaufvertrag unterschreiben. |
| 4. Kaufen und umsetzen | Nach dem Bescheid bleiben zwei Jahre Zeit für die Umsetzung. |
| 5. Nachweis einreichen | Rechnung und Verwendungsnachweis ans BAFA, danach wird der Zuschuss ausgezahlt. |
Schockfroster mit R290 aus unserem Sortiment
Diese Modelle arbeiten mit dem natürlichen Kältemittel R290 (Propan) und erfüllen damit das Grundkriterium der Richtlinie (Netto-Preise, Stand August 2026):
| Modell | Kapazität | Preis netto |
|---|---|---|
| KBS SF 3 Pro | 3x GN 1/1 | 2.304,83 € |
| Saro URSUS 5S | 5 Einschübe | 2.760,94 € |
| KBS SF 5 Pro | 5x GN 1/1 | 3.050,45 € |
| Bartscher AL5 | 5x GN 1/1 | 3.854,87 € |
| Saro URSUS 10S | 10 Einschübe | 3.915,88 € |
| KBS SF 8 Pro | 8x GN 1/1 | 4.121,37 € |
| KBS SF 10 Pro | 10x GN 1/1 | 4.615,91 € |
| Saro ODIN 10 | 10x GN 1/1 | 4.800,89 € |
| Saro URSUS 15S | 15 Einschübe | 5.911,41 € |
| Saro ODIN 15 | 15x GN 1/1 | 6.868,17 € |
Ob ein bestimmtes Modell im Einzelfall förderfähig ist, entscheidet das BAFA anhand der Herstellerunterlagen. Sprechen Sie uns vor dem Antrag an — wir besorgen Datenblatt und Funktionsschema beim Hersteller.
Grundlagen zur Gerätewahl — Kapazität, Leistung, Einsatzbereiche — stehen in unserem Ratgeber Schnellkühler & Schockfroster. Einen Überblick über weitere Zuschüsse gibt die Seite Förderungen für Gastronomen.
Häufige Fragen
Bis wann kann ich den Antrag stellen?
Die Kälte-Klima-Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2026. Bis zu diesem Tag muss der Antrag online beim BAFA eingegangen sein — eine Verlängerung ist nicht vorgesehen.
Kann ich den Schockfroster erst kaufen und dann den Zuschuss beantragen?
Nein. Als Vorhabenbeginn gilt bereits der Abschluss des Kaufvertrags. Wer vor dem Zuwendungsbescheid bestellt, hat keinen Anspruch mehr.
Sind alle Schockfroster förderfähig?
Nein. Das Kältemittel entscheidet: Gefördert werden nur Geräte mit natürlichen Kältemitteln wie R290 oder CO₂. Modelle mit fluorierten Kältemitteln (etwa R452A oder R455A) sind ausgeschlossen.
Gilt die Förderung auch für Privatpersonen?
Nein, antragsberechtigt sind Unternehmen und Einrichtungen — etwa Restaurants, Bäckereien, Metzgereien oder Caterer.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Höhe richtet sich nach Anlagentyp und Kälteleistung und steht erst mit dem Zuwendungsbescheid fest. Verbindliche Auskunft gibt das BAFA; die Antragstellung selbst ist kostenfrei.
Stand: August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich sind die Förderrichtlinie und die Bescheide des BAFA. Diese Seite ist keine Rechts- oder Förderberatung.
Zuschuss sichern, bevor die Richtlinie ausläuft
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Zuletzt aktualisiert am 28. August 2026.