Förderungen für Gastronomen 2024 - Energieeffizienz & mehr
Für Gastronomen gibt es zahlreiche Förderprogramme, die Investitionen in moderne Technik, Energieeffizienz und Digitalisierung bezuschussen. Wir zeigen Ihnen, welche Förderungen es gibt und wie Sie diese beantragen können.
Überblick: Förderungen für die Gastronomie
Gastronomen können von verschiedenen Fördertöpfen profitieren. Die wichtigsten Bereiche sind:
- Energieeffizienz: Zuschüsse für energiesparende Geräte und Sanierung
- Digitalisierung: Förderung von Kassensystemen, Online-Präsenz, Software
- Existenzgründung: Startkapital und zinsgünstige Kredite für Gründer
- Barrierefreiheit: Umbaumaßnahmen für Zugänglichkeit
- Regionale Förderung: Landesspezifische Programme
Bundesförderung für Energieeffizienz (BEG)
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert energetische Sanierung und effiziente Anlagentechnik. Für Gastronomen besonders relevant:
Was wird gefördert?
- Effiziente Heizungsanlagen (Wärmepumpen)
- Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
- LED-Beleuchtungssysteme
- Gebäudedämmung und Fenster
- Energieberatung und Konzepte
Förderhöhe
| Maßnahme | Zuschuss | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Wärmepumpe | 25-40% | Keine Obergrenze |
| Lüftungsanlage | 15% | 60.000€ pro Einheit |
| Gebäudehülle (Dämmung) | 15% | 60.000€ pro Einheit |
| Energieberatung | 80% | 1.300€ |
Antragstellung
Anträge werden über die KfW oder das BAFA gestellt – immer VOR Beginn der Maßnahme! Ein Energieberater muss die Maßnahme bestätigen.
Digitalisierungsförderung
Viele Bundesländer und der Bund fördern die Digitalisierung kleiner Unternehmen, darunter auch Gastronomiebetriebe.
Förderfähige Investitionen
- Moderne Kassensysteme (POS)
- Warenwirtschaftssysteme
- Online-Bestellsysteme und Reservierungssoftware
- Website-Erstellung und Online-Marketing
- IT-Sicherheit und Datenschutz
- Digitale Buchhaltung und Personalplanung
Programme nach Bundesland (Beispiele)
| Bundesland | Programm | Förderung |
|---|---|---|
| Bayern | Digitalbonus | Bis 50%, max. 10.000€ |
| NRW | Mittelstand Innovativ | Bis 30%, max. 15.000€ |
| Baden-Württemberg | Digitalisierungsprämie | Bis 50%, max. 10.000€ |
| Niedersachsen | Digitalbonus.Niedersachsen | Bis 50%, max. 10.000€ |
| Bund | Go-digital | Bis 50%, max. 16.500€ |
Existenzgründungsförderung
Für Gründer in der Gastronomie gibt es besondere Fördermöglichkeiten:
KfW-Startgeld
- Kreditsumme bis 125.000€
- Zinsgünstig und mit Tilgungsfreier Anlaufzeit
- 80% Haftungsfreistellung (Bank trägt weniger Risiko)
- Für Gründer und junge Unternehmen (bis 5 Jahre)
ERP-Kapital für Gründung
- Nachrangdarlehen (wirkt wie Eigenkapital)
- Bis 500.000€
- 7 Jahre tilgungsfrei
- Verbessert Bonität für weitere Finanzierungen
Gründungszuschuss (Arbeitsagentur)
Für Gründer aus der Arbeitslosigkeit:
- 6 Monate: ALG I + 300€ monatlich
- Weitere 9 Monate: 300€ monatlich (optional)
- Voraussetzung: Tragfähiges Geschäftskonzept
Förderung für Geräte-Investitionen
Investitionsabzugsbetrag (IAB)
Keine direkte Förderung, aber steuerlicher Vorteil:
- Bis zu 50% der geplanten Anschaffungskosten vorab abziehen
- Senkt die Steuerlast im Jahr VOR der Investition
- Gerät muss innerhalb von 3 Jahren gekauft werden
- Max. 200.000€ insgesamt
Sonderabschreibung nach §7g EStG
- 20% Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung möglich
- Zusätzlich zur normalen Abschreibung
- Beschleunigt die steuerliche Entlastung
Beispiel: Kombidämpfer für 15.000€
- IAB im Vorjahr: 7.500€ (50%) Gewinnminderung
- Sonderabschreibung: 3.000€ (20%)
- Normale AfA (Jahr 1): ~1.500€
- Gesamt im Jahr 1: 12.000€ steuerlich geltend
Regionale Förderungen
Viele Städte und Regionen haben eigene Fördertöpfe für Gastronomie, insbesondere:
- Innenstadtförderung: Zuschüsse für Betriebe in Fußgängerzonen
- Denkmalschutz: Förderung bei Umbau historischer Gebäude
- Tourismus-Regionen: Qualitätsoffensiven für Hotel und Gastro
- Strukturschwache Gebiete: Erhöhte Fördersätze in ländlichen Regionen
Tipp: Fragen Sie bei Ihrer IHK, Wirtschaftsförderung oder dem lokalen DEHOGA nach regionalen Programmen.
So beantragen Sie Fördermittel
Bedarf ermitteln
Was möchten Sie anschaffen oder umbauen? Kosten schätzen und dokumentieren.
Programme recherchieren
Förderdatenbanken nutzen: foerderdatenbank.de, KfW, BAFA, Landesbank
Beratung holen
IHK, Steuerberater oder Fördermittelberater einschalten. Oft kostenlos!
Antrag stellen
IMMER vor Beginn der Maßnahme! Erst nach Bewilligung beauftragen/kaufen.
Maßnahme umsetzen
Nach Bewilligung: Kaufen, dokumentieren, Rechnungen aufbewahren.
Verwendungsnachweis
Nach Abschluss: Belege einreichen, Förderung erhalten.
Häufiger Fehler: Zu spät beantragt!
Die meisten Förderprogramme verlangen, dass der Antrag VOR dem Kauf oder Auftrag gestellt wird. Wer erst kauft und dann beantragt, geht leer aus!
Nützliche Links und Anlaufstellen
- KfW Bank: kfw.de – Gründerkredite, Energieeffizienz
- BAFA: bafa.de – Energieberatung, BEG-Förderung
- Förderdatenbank: foerderdatenbank.de – Alle Programme durchsuchbar
- IHK: Regionale Ansprechpartner für Beratung
- DEHOGA: Branchenverband mit Fördertipps für Gastro
Investieren mit GastroNik
Ob förderfähige energieeffiziente Kühltechnik oder moderne Gastrogeräte – bei GastroNik finden Sie alles für Ihre Investition. Wir stellen gerne Angebote für Ihren Förderantrag aus.
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