Förderungen für Gastronomen 2024 - Energieeffizienz & mehr

Für Gastronomen gibt es zahlreiche Förderprogramme, die Investitionen in moderne Technik, Energieeffizienz und Digitalisierung bezuschussen. Wir zeigen Ihnen, welche Förderungen es gibt und wie Sie diese beantragen können.

Überblick: Förderungen für die Gastronomie

Gastronomen können von verschiedenen Fördertöpfen profitieren. Die wichtigsten Bereiche sind:

  • Energieeffizienz: Zuschüsse für energiesparende Geräte und Sanierung
  • Digitalisierung: Förderung von Kassensystemen, Online-Präsenz, Software
  • Existenzgründung: Startkapital und zinsgünstige Kredite für Gründer
  • Barrierefreiheit: Umbaumaßnahmen für Zugänglichkeit
  • Regionale Förderung: Landesspezifische Programme

Bundesförderung für Energieeffizienz (BEG)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert energetische Sanierung und effiziente Anlagentechnik. Für Gastronomen besonders relevant:

Was wird gefördert?

  • Effiziente Heizungsanlagen (Wärmepumpen)
  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • LED-Beleuchtungssysteme
  • Gebäudedämmung und Fenster
  • Energieberatung und Konzepte

Förderhöhe

Maßnahme Zuschuss Max. Betrag
Wärmepumpe 25-40% Keine Obergrenze
Lüftungsanlage 15% 60.000€ pro Einheit
Gebäudehülle (Dämmung) 15% 60.000€ pro Einheit
Energieberatung 80% 1.300€

Antragstellung

Anträge werden über die KfW oder das BAFA gestellt – immer VOR Beginn der Maßnahme! Ein Energieberater muss die Maßnahme bestätigen.

Digitalisierungsförderung

Viele Bundesländer und der Bund fördern die Digitalisierung kleiner Unternehmen, darunter auch Gastronomiebetriebe.

Förderfähige Investitionen

  • Moderne Kassensysteme (POS)
  • Warenwirtschaftssysteme
  • Online-Bestellsysteme und Reservierungssoftware
  • Website-Erstellung und Online-Marketing
  • IT-Sicherheit und Datenschutz
  • Digitale Buchhaltung und Personalplanung

Programme nach Bundesland (Beispiele)

Bundesland Programm Förderung
Bayern Digitalbonus Bis 50%, max. 10.000€
NRW Mittelstand Innovativ Bis 30%, max. 15.000€
Baden-Württemberg Digitalisierungsprämie Bis 50%, max. 10.000€
Niedersachsen Digitalbonus.Niedersachsen Bis 50%, max. 10.000€
Bund Go-digital Bis 50%, max. 16.500€

Existenzgründungsförderung

Für Gründer in der Gastronomie gibt es besondere Fördermöglichkeiten:

KfW-Startgeld

  • Kreditsumme bis 125.000€
  • Zinsgünstig und mit Tilgungsfreier Anlaufzeit
  • 80% Haftungsfreistellung (Bank trägt weniger Risiko)
  • Für Gründer und junge Unternehmen (bis 5 Jahre)

ERP-Kapital für Gründung

  • Nachrangdarlehen (wirkt wie Eigenkapital)
  • Bis 500.000€
  • 7 Jahre tilgungsfrei
  • Verbessert Bonität für weitere Finanzierungen

Gründungszuschuss (Arbeitsagentur)

Für Gründer aus der Arbeitslosigkeit:

  • 6 Monate: ALG I + 300€ monatlich
  • Weitere 9 Monate: 300€ monatlich (optional)
  • Voraussetzung: Tragfähiges Geschäftskonzept

Förderung für Geräte-Investitionen

Investitionsabzugsbetrag (IAB)

Keine direkte Förderung, aber steuerlicher Vorteil:

  • Bis zu 50% der geplanten Anschaffungskosten vorab abziehen
  • Senkt die Steuerlast im Jahr VOR der Investition
  • Gerät muss innerhalb von 3 Jahren gekauft werden
  • Max. 200.000€ insgesamt

Sonderabschreibung nach §7g EStG

  • 20% Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung möglich
  • Zusätzlich zur normalen Abschreibung
  • Beschleunigt die steuerliche Entlastung

Beispiel: Kombidämpfer für 15.000€

  • IAB im Vorjahr: 7.500€ (50%) Gewinnminderung
  • Sonderabschreibung: 3.000€ (20%)
  • Normale AfA (Jahr 1): ~1.500€
  • Gesamt im Jahr 1: 12.000€ steuerlich geltend

Regionale Förderungen

Viele Städte und Regionen haben eigene Fördertöpfe für Gastronomie, insbesondere:

  • Innenstadtförderung: Zuschüsse für Betriebe in Fußgängerzonen
  • Denkmalschutz: Förderung bei Umbau historischer Gebäude
  • Tourismus-Regionen: Qualitätsoffensiven für Hotel und Gastro
  • Strukturschwache Gebiete: Erhöhte Fördersätze in ländlichen Regionen

Tipp: Fragen Sie bei Ihrer IHK, Wirtschaftsförderung oder dem lokalen DEHOGA nach regionalen Programmen.

So beantragen Sie Fördermittel

1

Bedarf ermitteln

Was möchten Sie anschaffen oder umbauen? Kosten schätzen und dokumentieren.

2

Programme recherchieren

Förderdatenbanken nutzen: foerderdatenbank.de, KfW, BAFA, Landesbank

3

Beratung holen

IHK, Steuerberater oder Fördermittelberater einschalten. Oft kostenlos!

4

Antrag stellen

IMMER vor Beginn der Maßnahme! Erst nach Bewilligung beauftragen/kaufen.

5

Maßnahme umsetzen

Nach Bewilligung: Kaufen, dokumentieren, Rechnungen aufbewahren.

6

Verwendungsnachweis

Nach Abschluss: Belege einreichen, Förderung erhalten.

Häufiger Fehler: Zu spät beantragt!

Die meisten Förderprogramme verlangen, dass der Antrag VOR dem Kauf oder Auftrag gestellt wird. Wer erst kauft und dann beantragt, geht leer aus!

Nützliche Links und Anlaufstellen

  • KfW Bank: kfw.de – Gründerkredite, Energieeffizienz
  • BAFA: bafa.de – Energieberatung, BEG-Förderung
  • Förderdatenbank: foerderdatenbank.de – Alle Programme durchsuchbar
  • IHK: Regionale Ansprechpartner für Beratung
  • DEHOGA: Branchenverband mit Fördertipps für Gastro

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Ob förderfähige energieeffiziente Kühltechnik oder moderne Gastrogeräte – bei GastroNik finden Sie alles für Ihre Investition. Wir stellen gerne Angebote für Ihren Förderantrag aus.

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