HACCP Grundlagen - Hygienekonzept für die Gastronomie

HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Points) ist das europaweit verbindliche System zur Sicherstellung der Lebensmittelhygiene in der Gastronomie. Jeder Gastronomiebetrieb ist gesetzlich verpflichtet, ein HACCP-Konzept umzusetzen. Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.

Was ist HACCP?

HACCP ist ein systematischer Ansatz zur Identifikation, Bewertung und Kontrolle von Gefahren für die Lebensmittelsicherheit. Das Konzept wurde ursprünglich für die NASA-Raumfahrt entwickelt und ist heute international Standard in der Lebensmittelbranche.

Gesetzliche Grundlage

Die EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 verpflichtet alle Lebensmittelunternehmer zur Einführung von HACCP-Grundsätzen. In Deutschland konkretisiert durch das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV).

Die 7 HACCP-Grundsätze

1

Gefahrenanalyse

Identifizieren Sie alle potenziellen Gefahren (biologisch, chemisch, physikalisch) in jedem Produktionsschritt.

2

Kritische Kontrollpunkte (CCP)

Bestimmen Sie die Punkte, an denen Kontrolle unbedingt erforderlich ist, um Gefahren zu vermeiden.

3

Grenzwerte festlegen

Definieren Sie messbare Kriterien für jeden CCP (z.B. Temperatur, Zeit, pH-Wert).

4

Überwachungsverfahren

Etablieren Sie Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung der CCPs.

5

Korrekturmaßnahmen

Legen Sie fest, was bei Grenzwert-Überschreitungen zu tun ist.

6

Verifizierung

Überprüfen Sie regelmäßig, ob das HACCP-System wirksam funktioniert.

7

Dokumentation

Führen Sie Aufzeichnungen über alle Verfahren, Kontrollen und Maßnahmen.

Kritische Kontrollpunkte in der Gastroküche

1. Wareneingang

  • Gefahren: Verdorbene Ware, unterbrochene Kühlkette, Schädlingsbefall
  • Kontrolle: Temperaturmessung, Sichtkontrolle, MHD-Prüfung
  • Grenzwerte: Kühlware max. +7°C, TK-Ware max. -18°C
  • Korrektur: Ware zurückweisen bei Mängeln

2. Kühllagerung

  • Gefahren: Keimwachstum bei falscher Temperatur
  • Kontrolle: Tägliche Temperaturmessung und Dokumentation
  • Grenzwerte: Kühlschrank +2°C bis +7°C, Tiefkühler unter -18°C
  • Korrektur: Ware prüfen, Gerät reparieren, ggf. Ware entsorgen

3. Zubereitung (rohes Fleisch/Fisch)

  • Gefahren: Kreuzkontamination, Salmonellen, Listerien
  • Kontrolle: Getrennte Arbeitsbereiche, farbcodierte Schneidebretter
  • Grenzwerte: Arbeitsflächen nach Kontakt sofort reinigen
  • Korrektur: Desinfektion, Ware bei Kontamination entsorgen

4. Erhitzen/Garen

  • Gefahren: Überleben von Krankheitserregern
  • Kontrolle: Kerntemperaturmessung
  • Grenzwerte: Geflügel min. 74°C, Hackfleisch min. 72°C, Fisch min. 65°C
  • Korrektur: Weitergaren bis Temperatur erreicht

5. Warmhalten

  • Gefahren: Keimwachstum im kritischen Bereich (10-60°C)
  • Kontrolle: Temperaturüberwachung
  • Grenzwerte: Min. 65°C, max. 3 Stunden Warmhaltezeit
  • Korrektur: Nacherhitzen oder entsorgen

6. Abkühlen

  • Gefahren: Keimwachstum während langsamem Abkühlen
  • Kontrolle: Schnelles Abkühlen dokumentieren
  • Grenzwerte: Von 65°C auf unter 10°C in max. 2 Stunden
  • Korrektur: Schockfroster nutzen oder kleinere Portionen

Temperatur-Richtwerte

Bereich Temperatur Hinweis
Tiefkühlung -18°C oder kälter Dauerlagerung
Kühlung +2°C bis +7°C Frische Lebensmittel
Kritischer Bereich +10°C bis +60°C Schnell durchschreiten!
Warmhalten Min. +65°C Max. 3 Stunden
Erhitzen Min. +72°C Kern Für sichere Abtötung

Dokumentationspflichten

Folgende Aufzeichnungen sind zu führen und mindestens 1 Jahr aufzubewahren:

Temperaturkontrollen

Tägliche Aufzeichnung aller Kühl- und TK-Temperaturen

Wareneingang

Lieferscheine, Temperaturmessungen, Beanstandungen

Reinigungsplan

Was, wann, wie, womit gereinigt wird + Unterschrift

Schädlingsmonitoring

Regelmäßige Kontrollen, Befall, Bekämpfungsmaßnahmen

Mitarbeiterschulungen

Hygieneschulungen mit Datum, Inhalt, Teilnehmer

Korrekturmaßnahmen

Dokumentation bei Abweichungen und ergriffene Maßnahmen

Personalhygiene

Mitarbeiter sind ein kritischer Faktor für die Lebensmittelsicherheit:

  • Gesundheitszeugnis: Belehrung nach §43 IfSG vor Arbeitsbeginn
  • Händewaschen: Vor Arbeitsbeginn, nach Toilette, nach Pausen, nach rohem Fleisch
  • Arbeitskleidung: Saubere Kleidung, Haarnetz/Kopfbedeckung, keine Uhren/Ringe
  • Krankheit: Bei Durchfall, Erbrechen, Hautinfektionen sofort melden
  • Schulung: Regelmäßige Hygieneschulungen (jährlich empfohlen)

Reinigung und Desinfektion

Reinigungsplan erstellen

Ein Reinigungsplan muss enthalten:

  • Was: Welche Flächen, Geräte, Bereiche
  • Wann: Täglich, wöchentlich, monatlich
  • Wie: Reinigungsmethode (wischen, schrubben, etc.)
  • Womit: Welches Reinigungsmittel in welcher Konzentration
  • Wer: Verantwortliche Person
  • Kontrolle: Unterschrift nach Durchführung

4-Felder-System für Wischtücher

  • Rot: Sanitärbereich
  • Blau: Allgemeine Oberflächen
  • Grün: Lebensmittelkontakt
  • Gelb: Spezialreinigung

Häufige HACCP-Verstöße

Fehlende Temperatur-Dokumentation

Kühlschrank-Temperaturen nicht täglich notiert

Unterbrochene Kühlkette

Ware zu lange außerhalb der Kühlung

Kreuzkontamination

Rohes Fleisch neben verzehrfertigen Produkten

Mangelnde Händehygiene

Kein Handwaschbecken oder fehlende Seife

Keine Schulungsnachweise

Mitarbeiter ohne dokumentierte Hygieneschulung

HACCP-Kontrolle durch das Gesundheitsamt

Das Gesundheitsamt führt regelmäßig unangemeldete Kontrollen durch. Geprüft werden:

  • HACCP-Konzept und dessen Umsetzung
  • Dokumentation (Temperaturen, Reinigung, Schulungen)
  • Personalhygiene und Gesundheitszeugnisse
  • Baulicher Zustand (Oberflächen, Lüftung, Beleuchtung)
  • Kühltemperaturen (werden vor Ort gemessen)
  • Schädlingsmonitoring

Mögliche Konsequenzen bei Verstößen

  • Verwarnungen und Bußgelder
  • Nachkontrollen (kostenpflichtig)
  • Betriebsschließung bei schweren Verstößen
  • Veröffentlichung der Kontrollergebnisse

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